MAX Personal Service GmbH

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Tarifvertrag

iGZ-/DGB Tarifvertrag

Seit dem 01.01.2004 gibt es einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Zeitarbeit, der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) und der Tarifgemeinschaft des DGB aus acht Einzelgewerkschaften am 11. Juni 2003 abgeschlossen wurde die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die in der Zeitarbeit Beschäftigten regelt.

MAX Personal Service GmbH hat als starken Partner dem iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) das Vertrauen ausgesprochen. Der iGZ besteht seit 1998 und gehört mit rund 1200 Mitgliedern zu einem führenden Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche.

Auch für den Tarif der iGZ haben wir uns ganz bewusst entschieden: Der iGZ vertritt die Interessen der Zeitarbeitsbranche als derzeit mitgliedsstärkster Bundesverband auf vielen Ebenen - Tarifpolitik wird aktiv gestaltet und Zeitarbeit bleibt bezahlbar.

Eigene Entgelttabellen für unsere Branche sind dabei die Grundlage für ein transparentes und einfach zu handhabendes System: Es berücksichtigt z.B. auch längere Betriebszugehörigkeit und ist nicht nur differenziert, sondern vor allem praktikabel.

Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB finden Sie hier zum Download.

iGZ-/DGB-Tarifwerk (PDF, 1,45 MB)

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