Seit dem 01.01.2004 gibt es erstmals einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Zeitarbeit, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) und der Tarifgemeinschaft des DGB aus acht Einzelgewerkschaften am 11. Juni 2003, der die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die in der Zeitarbeit Beschäftigten regelt.
Stimmen aus der Politik:
"Nehmen Sie den Bereich Zeitarbeit. Ich bin überzeugt, dass Zeitarbeit heute ein wesentlich wirkungsvolleres Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist als alles, was der Staat sich hat einfallen lassen. Zeitarbeit war in den vergangenen Jahren europaweit die erfolgreichste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Und sie wird immer moderner. Ich nenne dieses Beispiel, weil es gerade wegführt von dieser vermaledeiten Staatsorientierung."
Wolfgang Clement, Bundeswirtschaftsminister a. D.
"Zeitarbeit hat zunehmend an Gewicht gewonnen. Sicherlich ist es auch ein Instrument, das Flexibilität für die Unternehmen erhöht und gleichzeitig auch ein Instrument, das in manchen Bereichen den Wiedereinstieg von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ermöglicht."
Laurenz Meyer, MdB
Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB finden Sie hier zum Download.
iGZ-/DGB-Tarifwerk (PDF, 1,45 MB)
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